Entscheidung für die Schweiz
Schweizer Kliniken und ihre Strukturen
Stellensituation und Gehalt
Weiterbildung und Arbeitsvertrag
Arbeitszeitgesetz
Facharztprüfung, Facharztanerkennung
Rechtliche Aspekte, Steuern
Eigene Erfahrungen
Vorbereitung auf eine Tätigkeit in der Schweiz
Fazit
Entscheidung für die SchweizSeit 1998 arbeite und lebe ich in der Schweiz. Die Entscheidung, in die Schweiz zu gehen, wurde mir nicht schwer gemacht. Als es Mitte bis Ende der 90iger Jahre immer schwerer wurde, eine adäquate Ausbildungsstelle in Deutschland zu finden, hatte ich mich kurz entschlossen in der Schweiz beworben und meinen Schritt bis heute nicht bereut. Mittlerweile lebe ich mit meiner Familie hier. Neben den ausgezeichneten beruflichen Perspektiven und einer sehr guten Weiter- und Fortbildung ist es auch der hohe Freizeit- und Erholungswert in der Schweiz. Gerade Familien aus Ballungszentren werden letzteres zu schätzen wissen.
Ich absolvierte einen grossen Teil meiner Facharztausbildung in der Schweiz. Hier war ich an grösseren Kantonsspitälern tätig. Den überwiegenden Anteil meiner Ausbildung absolvierte ich in St. Gallen und Winterthur.
Schweizer Kliniken und ihre StrukturenIn der deutschsprachigen Schweiz gibt es drei Universitätskliniken (Zürich, Basel und Bern). Daneben verfügt jeder Kanton über ein Kantonsspital - der Kanton Thurgau (TG) und der Kanton Basel Land (BL) besitzen zwei. Eine Vorabinformation über die gewünschten Abteilungen erhält man auf der Homepage der betreffenden Spitäler. Insgesamt sind diese Kantonsspitäler und viele kleinere Spitäler zur Ausbildung von Assistenten zugelassen. Die grösseren Abteilungen besitzen eine Weiterbildungsermächtigung für maximal vier Jahre (A-Klinik). Die kleineren Abteilungen sind je nach Spektrum in B- (drei Jahre Weiterbildungsermächtigung), C- (zwei Jahre) und D- Kliniken (ein Jahr) eingestuft.
Bevor man sich auf eine Stelle in der Schweiz bewirbt, muss man sich im Klaren darüber sein, welche hierarchischen Stufen es gibt. Insgesamt unterscheiden sich die Strukturen von Haus zu Haus und von Kanton zu Kanton. Es sind nicht immer alle Stufen vorhanden, je nach Situation und auch Grösse der Abteilung variieren diese.
Im Allgemeinen unterscheidet man folgende Stufen:
Hierarchische Stufen: - Unterassistent/in: entspricht dem Deutschen PJ
- Assistent/in: entspricht einem Kollegen/einer Kollegin in Ausbildung zum Facharzt wobei an größeren Kliniken zwischen Rotationsassistenten und Fortbildungsassistenten unterschieden wird: Rotationsassistent/in: Kollegen/Kolleginnen, die ein Wahljahr ableisten, bzw. Kollegen/Kolleginnen in Ausbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin Fortbildungsassistent/in: Ausbildung zum FA Allerdings muss bemerkt werden, dass auch Fachärzte in seltenen Fällen als Assistenten/innen tätig sind.
- Oberassistent/in: in der Regel Kollege/Kollegin mit dem Facharzttitel, welche/r die Zeit zu einer regulären OA Stelle überbrückt. Häufig werden auch Kollegen/Kolleginnen mit einem Facharzttitel aus der EG bis zur Anerkennung durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) als Oberassistent/in eingestellt.
- Stellv. OA: in der Regel Assistenzärzte/innen ohne Facharzt bzw. Fachärzte in OA Funktion, welche die Zeit zu einer regulären OA Stelle überbrücken
- OA: in der Regel Fachärzte, bei Bedarf und besonderer Qualifikation kann man auch OA ohne Facharzt (z.B. im letzten Ausbildungsjahr) werden.
- OA mit Honorrarberechtigung: Meist Oberärzte/innen mit Facharzttitel und besonderen Erfahrungen und Fähigkeiten, die eigene ambulante Sprechstunden leiten und diese auch gegenüber den Krankenversicherungen abrechnen dürfen.
- OA mbF: (OA mit besonderer Funktion, häufig an Uni- und Kantonsspitälern): Meist Oberärzte/innen mit Facharzttitel und besonderen Erfahrungen und Fähigkeiten, um eigene Funktionsbereiche zu leiten.
- Kaderarzt: fachlich und rechtlich selbständiger OA
- Leitender Arzt: in der Regel Facharzt mit speziellen Qualifikationen zur Leitung von Unterabteilungen (z. B. Endokrinologie, Traumatologie, MRI, Kinderradiologie, Kinderchirurgie etc.)
- Chefarzt: wie in Deutschland
und noch ein paar Besonderheiten:- Spitalarzt: eine neu geschaffene Stufe. Dabei handelt es sich um Allgemeinmediziner/innen, die eigene Stationen in operativ tätigen Kliniken zu Entlastung der Operateure leiten.
- Belegarzt: wie in Deutschland
Wichtig dabei ist noch die rechtliche Stellung des Arztes im Spital. In der Schweiz wird zwischen einem öffentlich-rechtlichen Spital (alle Universitäts-, Kantons-, Kantonale- und Gemeindespitäler) und den Privatspitälern unterschieden. Zu den Besonderheiten siehe „Rechtliche Aspekte“.
Stellensituation und GehaltDie Stellensituation an Oberarztstellen kann im Allgemeinen als Gut bezeichnet werden. Gerade Psychiater, Internisten (mit Subspezialisierung) und Chirurgen werden sehr gesucht. Aber auch für Gynäkologen, Anästhesisten und Radiologen stehen die Chancen nicht schlecht. Alle offenen Stellen werden im Schweizer Ärzteblatt veröffentlich (kein Internetangebot). Gelegentlich finden sich auch im Deutschen Ärzteblatt Stellenangebote. Dabei handelt sich um Stellen, die zuvor im Schweizer Ärzteblatt veröffentlich wurden und für die kein geeigneter Bewerber in der Schweiz gefunden wurde.
Das Gehalt setzt sich in der Schweiz aus zwei Positionen zusammen. Das Grundgehalt wird nach der Position (Oberassistent, stellv. OA, OA, leit. Arzt) und dem Facharzttitel berechnet. Daneben spielen das Alter und die Jahre der Berufserfahrung eine Rolle. Die Zeit des AiP in Deutschland wird dabei nicht mit angerechnet.
Daneben gibt es noch eine mögliche Beteiligung am Pool. Darauf hat man jedoch keinen rechtlichen Anspruch. Die Beteiligung am Pool variiert zudem von Kanton zu Kanton und auch von Abteilung zu Abteilung.
Im Schnitt verdient man als OA ca. 130.000 CHF ohne Pool und Nachtdienstentschädigung. Letzteres kann man aber vernachlässigen bzw. ist je nach Kanton im Grundgehalt enthalten.
Weiterbildung und ArbeitsvertragDas Thema Weiterbildung wird in der Schweiz im Allgemeinen sehr groß geschrieben. An allen Instituten, an denen ich bisher tätig war, waren zwei Wochen Weiterbildung für OA und leit. Ärzte vorgesehen. Assistenzärzte hatte in der Regel eine Woche Weiterbildungsurlaub, wobei nicht nur die Kongresskosten bezuschusst bzw. voll bezahlt wurden. Insgesamt sind diese Modalitäten Verhandlungssache und sollten im Vorstellungsgespräch erörtert werden.
Generell muss man zwischen befristeten und unbefristeten Verträgen unterscheiden. Als Oberarzt ist es an einem kleinen Spital die Regel, einen unbefristeten Vertrag zu erhalten. Ausnahmen gibt es natürlich immer. An einigen Universitäts- und Kantonsspitälern gibt es noch weitere Besonderheiten. Hier kann man höchstens 5- 6 Jahre als Oberarzt bleiben. Danach muss man entweder weiter zum OA mbF bzw. leit. Arzt aufsteigen oder die Abteilung verlassen. Hintergrund hierfür ist die Ausbildungsfunktion der großen Häuser. Die Stellen sollen nach einer gewissen Zeit dem nachrückenden Nachwuchs wieder zur Verfügung gestellt werden.
ArbeitszeitgesetzSeit Anfang des Jahres 2005 herrscht in der Schweiz ein neues Arbeitszeitgesetz für Ärzte. Es sieht unter anderem vor, dass diese planmäßig nicht mehr als 50 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Das stellt neue Anforderungen an die Planung der Dienstzeiten in Schweizer Kliniken. Das Arbeitszeitgesetz gilt für alle Assistenzärzte sowie für die meisten Oberärzte und Spitalfachärzte.
In manchen Kantonen können Spitalfachärzte eine höhere leitende Tätigkeit ausüben und somit dem Schutz des Arbeitszeitgesetzes entzogen sein. In der Regel fallen sie jedoch unter das Arbeitszeitgesetz. Vom Geltungsbereich ausgenommen sind Ärzte, die eine höhere leitende Tätigkeit ausüben. Eine solche übt aus, wer aufgrund seiner Stellung und Verantwortung sowie in Abhängigkeit von der Grösse des Betriebes über weitreichende Entscheidungsbefugnisse verfügt oder Entscheide von grosser Tragweite und die Entwicklung des Betriebes massgeblich beeinflussen kann. Nicht unter das Arbeitszeitgesetz fallen Ärzte, die rein wissenschaftlich tätig sind. Den genauen Wortlaut erhält man im Internet, Adresse siehe unten.
Facharztprüfung, FacharztanerkennungZur Facharztprüfung sei nur auf die Homepage der FMH verwiesen. Da sich der Modus der Prüfungen von Fach zu Fach unterscheidet, will ich auch nicht näher darauf eingehen. Die meisten Fächer teilen die Facharztprüfung in zwei Teile. Ein Basisexamen wird nach ein bis zwei Jahren der Facharztausbildung absolviert. Am Ende der Ausbildung steht dann die Facharztprüfung.
Ob jemand nun den Deutschen oder den Schweizer Facharzt machen will, muss jeder für sich selbst entscheiden. Einige Schweizer Chefs wollen den Schweizer Facharzttitel unbedingt sehen, anderen ist es egal. Der Deutsche Facharzt ist sicherlich schneller zu absolvieren und auch finanziell günstiger (1. und 2. Facharztprüfung in der Schweiz ca. 1400,- CHF). Hinzu kommt, dass für den Schweizer Facharzt andere OP Kataloge und Weiterbildungsstufen Voraussetzung für die Zulassung sind (Die AiP- Zeit in Deutschland wird für die Facharztweiterbildungszeit in der Schweiz nicht anerkannt).
Gemäß den bilateralen Abkommen, wird der Deutsche Facharzt in der Schweiz anerkannt. Diese Anerkennung ist Voraussetzung für eine entsprechende Bezahlung (siehe Gehalt). Da es einige Personalverwaltungen gibt, die eine OA Vergütung erst nach Vorlage der Anerkennung durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Bern vornehmen, empfiehlt sich die rechtzeitige Beantragung. Hinweise und die nötigen Formulare sind im Internet erhältlich (siehe unter wichtige Internetadressen).
Wichtig ist, dass alle Zeugnisse als beglaubigte Kopien vorliegen müssen. Ist man schon in der Schweiz, kann diese Beglaubigung auch das Einwohneramt vornehmen (ca. 10,- CHF pro Seite). Die Unterlagen werden dann ans BAG nach Bern geschickt. Nach ca. 2-3 Wochen wird dann das Zulassungsverfahren eröffnet. Man erhält dazu eine Gebührenrechnung von 100,- CHF pro Zeugnis. Nach Eingang der Gebühren wird dann das Anerkennungsverfahren durchgeführt. Die Zahlung der Gebühren hat allerdings keinen Einfluss auf die tatsächliche Anerkennung des Titels. Auch bei Ablehnung des Gesuches ist die Gebühr fällig. Wurde der Titel anerkannt, erhält man eine Anerkennungsbestätigung per Einschreiben. Diese Anerkennungsbestätigung setzt den deutschen Weiterbildungstitel mit einem eidgenössischen Weiterbildungstitel gleich. Die Anerkennungsbestätigung berechtigt den Inhaber zur selbständigen Ausübung des Arztberufes in der ganzen Schweiz.
Die Anerkennungsbestätigung ist Voraussetzung für die Bezahlung als Oberarzt. Insgesamt muss man mit einer Bearbeitungsdauer von 6–8 Wochen rechnen.
Rechtliche Aspekte, SteuernDas Schweizer und das Deutsche Rechtssystem unterscheiden sich nicht sehr stark voneinander, doch gibt es einige Feinheiten zu beachten. Jeder, der sich auf eine leitende Position (OA, leit. Arzt etc.) in der Schweiz bewirbt, dem sei das Buch „Recht für Ärzte“ von Dr. Thomas Eichenberger und Mario Marti empfohlen (Eichenberger u. Marti: „Recht für Ärzte“; Haupt Verlag Bern, ISBN 3-258-06709-0, 2004).
In der Schweiz wird zwischen dem öffentlichen und dem privaten Recht unterschieden. Die Grenzlinie zwischen den gegensätzlichen Begriffen öffentliches Spital und Privatspital kann nach Fragestellung sehr unterschiedlich verlaufen. Die zugrunde liegende Rechtsform des Spitals kann für bestimmte Fragestellungen eine wichtige Rolle spielen, z.B. für die Haftung - privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Haftungsgrundlage. Als Faustregel kann man sagen: Die Rechtsbeziehung im Privatspital richten sich nach dem Privatrecht, diejenigen im öffentlichen Spital nach öffentlichen Recht. Unter das öffentliche Recht fallen alle Rechtsbeziehungen von Privatpersonen mit dem Staat (Gemeinde, Kanton, Bund). Das Privatrecht regelt alle Rechtsbeziehungen von Privatpersonen untereinander. Hier kommt das Schweizer Obligationsrecht (OR) zur Anwendung.
Die Gemeinden und Kantone sind Betreiber der öffentlichen Spitäler. Somit haften sie für Ihre Angestellten. In den öffentlich-rechtlichen Haftungsgesetzen wird die Regressmöglichkeit in aller Regel auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Anders sieht es wieder in Privatspitälern aus. Hier hat der Spitalträger die Möglichkeit auf angestellte Personen direkt Rückgriff zu nehmen.
Komplizierter wird dann die Situation, wenn Privatspitäler einen öffentlichen, also kantonalen Auftrag haben. Hierzu sei an o.g. Buch verwiesen.
Spitalarztkategorie: Aus rechtlichen Gründen wird an Spitälern zwischen verantwortlichen Ärzten und dem nachgeordneten ärztlichen Dienst unterschieden. Als verantwortliche Ärzte zählen Chefärzte und leitende Ärzte. Für diese Berufsgruppe ist das Vorliegen einer gesetzlichen Erlaubnis oder einer gesetzlich vorgeschriebenen Nebenerwerbsbewilligung durch den Spitalträger zwingend vorgeschrieben. Bei Chefärzten und leitenden Ärzten handelt es sich um Ärzte mit letzter fachlicher Verantwortung in einem bestimmten Fachbereich.
Oberärzte hingegen tragen nicht die letzte fachliche Verantwortung, sondern sind einem verantwortlichen Spitalarzt unterstellt. Eine Grauzone existiert bei OA mbF und bei Kaderärzten. Hier kommt es auf den Arbeitsvertrag an.
Das Kapitel ‚Steuern’ kann kurz abgehandelt werden. In den ersten fünf Jahren in der Schweiz hat man eine Aufenthaltsbewilligung Typ B. Hier zahlt man eine Quellensteuer, die direkt vom Gehalt abgezogen wird. In einer jährlichen Steuererklärung können nur wenige Dinge zum Abzug gebracht werden. Hat man dann die Niederlassungsbewilligung Typ C in den Händen, sieht es mit den abzugsfähigen Positionen schon deutlich besser aus. Insgesamt liegt der Steuersatz für Assistenz- und Oberärzte je nach Kanton zwischen 20 und 35%. Auskunft hierüber geben die Internetseiten der betreffenden Steuerämter. An der Spitze mit den geringsten Steuern liegt der Kanton Zug - auch wenn hier Wohnungen überproportional teuer sind.
Eigene ErfahrungenSeit 1998 arbeite ich in der Schweiz und seit Mitte 2003 bin ich als Oberarzt für Radiologie an einem kleinen Spital im Kanton Zürich tätig. Ich absolvierte einen Großteil meiner Facharztausbildung in der Schweiz.
Der Arbeitstag unterscheidet sich nicht wesentlich von einem Arbeitstag in Deutschland. Beginn ist um 7.50 Uhr mit einem kleinen Rapport. Hier werden die einzelnen Aufgaben verteilt. Um 12.00 Uhr folgt dann ein ausführlicher Rapport mit der Vorstellung der wichtigsten Spezialuntersuchungen (MRI; CT; US, Mammographie). Nach einer Mittagspause werden am Nachmittag weitere Patienten untersucht und die Röntgenbesprechungen sowie Kolloquien vorbereitet. Arbeitsende ist gegen 17.30 Uhr.
In einem Punkt unterscheidet sich die Tätigkeit von der in Deutschland. Schweizer Spitäler sind zur ambulanten Untersuchung zugelassen. So sind die Arbeitsprogramme mit ambulanten Patienten stark terminiert.
Vorbereitung auf eine Tätigkeit in der SchweizDie Vorbereitungen unterscheiden sich vor allem danach, ob man alleine oder mit einer Familie in die Schweiz geht. Beabsichtigt man alleine in der Schweiz zu arbeiten, sind keine großen Vorbereitungen notwendig. Der zukünftige Arbeitgeber schickt einem eine Liste mit allen benötigen Unterlagen zu. Außer einem polizeilichen Zeugnis werden meist nur die Kopien der Zeugnisse (Facharzt, Promotion, Staatsexamen) angefordert.
Ist man dann vor Ort erhält man eine Aufenthaltsbewilligung, um die sich der Arbeitgeber im Vorfeld kümmert. Die Ausstellung ist aber kostenpflichtig und ist vom Angestellten zu tragen (ca. 120,- CHF). Die erste Zeit kann man auch sehr bequem im Wohnheim des Spitals wohnen. Fast alle Spitäler bieten Zimmer und Appartements zu unterschiedlichen Preisen an (250-900,- CHF). Vor Ort ist es dann auch leichter eine entsprechende Wohnung zu finden.
Schwieriger ist es jedoch, wenn man mit der Familie in die Schweiz geht. Das Betreuungsangebot für Kinder ist sehr begrenzt und nur die großen Spitäler unterhalten eine Kinderbetreuung. Völlig verschieden ist davon der Schweizer Kindergarten. Noch ist der Besuch des staatlichen Kindergartens freiwillig, aber schon in den nächsten Jahren soll daraus ein Obligatorium werden. Der Schweizer Kindergarten dauert zwei Jahre und die Unterrichts- und Ferienzeiten entsprechen den allgemeinen Schulzeiten. Normalerweise geht der Unterricht im Kindergarten von 8.50 Uhr bis 11.40 Uhr und von 13.40 Uhr bis 15.20 Uhr, einige Nachmittage sind frei.
Nach den zwei Jahren Kindergarten erfolgt dann die Einschulung in die Grundschule. Da sich das Schweizer als auch das Deutsche Schulsystem voneinander unterscheiden, ist ein Schulwechsel nicht immer problemlos möglich. Eine Alternative dazu bieten Privatschulen oder die Rudolf-Steiner-Schulen. Auf Grund der Kindergarten- und Schulzeiten ist man auf eine Fremdbetreuung angewiesen. Will man nicht nur 1-2 Jahre in die Schweiz als Single gehen, sondern mit der ganzen Familie übersiedeln, sollte man sich im Vorfeld intensiv um die Kinderbetreuung kümmern.
Wenn man mit dem PKW in die Schweiz einreist, ist dieses Fahrzeug unaufgefordert an der Grenzstation zur Zollbehandlung anzumelden. Für ca. 20,- CHF erhält man eine vorläufige Einfuhrgenehmigung. Innerhalb eines Jahres ist dann das Fahrzeug umzumelden. Wichtig ist, dass das Fahrzeug mindestens sechs Monate auf den Fahrer zugelassen ist, ansonsten wird es mit 4% Fahrzeugsteuer und 7,6% Mehrwertsteuer vom Kaufpreis versteuert. Bei Fahrzeugen, die mehr als sechs Monate auf den Halter zugelassen sind, erfolgt keine Besteuerung.
Nach wenigen Tagen erhält man dann vom zuständigen Straßenverkehrsamt eine Aufforderung zum Umtausch des Führerscheines als auch zur Umkennzeichnung des PKW. Für beides hat man ca. ein Jahr Zeit. Während der Führerscheinumtausch (PKW Führerschein) relativ schnell bewerkstelligt ist (Kosten ca. 80,- CHF), ist die Umkennzeichnung des PKW schon umständlicher. Neben den Unterlagen (Kaufvertrag, Zulassung etc.) ist auch eine Motor- und Fahrzeugkontrolle (MFK) vorgeschrieben (ähnlich TÜV). Bei älteren Autos kann da schon so einiges bemängelt werden. Die Reparaturen müssen auch in einer Schweizer Werkstatt durchgeführt werden und sind dementsprechend kostspielig.
Es ist in der Regel günstiger, den alten PKW in Deutschland zu verkaufen und in der Schweiz einen PKW zu erwerben. Alternativ kann man auch in Deutschland einen Neuwagen kaufen und ihn dann in die Schweiz überführen. Das hat den Vorteil, dass man die Deutsche MwSt. erstattet bekommt. Allerdings haben sich die Schweizer Preise den Deutschen weitestgehend angeglichen, so dass sich ein Privatimport nicht immer lohnt, zumal Schweizer PKW in der Regel die bessere Grundausstattung besitzen als vergleichbare deutsche Fahrzeuge. Kompliziert ist es jedoch, wenn man einen LKW Führerschein besitzt. Will man diesen in der Schweiz umtauschen, muss man vorher noch zu einer kostenpflichtigen amtsärztlichen Untersuchung.
FazitInsgesamt habe ich einen Wechsel in die Schweiz bis heute nicht bereut, im Gegenteil, hatte ich doch hier optimale Möglichkeiten, mich auf meine Facharztausbildung zu konzentrieren. Einen wesentlichen Beitrag lieferten dazu die gut strukturierten Ausbildungspläne der einzelnen Abteilungen als auch die internen und externen Weiterbildungsmöglichkeiten. In den letzten Jahren haben sich auch die Arbeitszeiten spürbar gebessert. Im Jahre 1998 hatte ich meine Arbeitstätigkeit in der Schweiz noch mit einem 60 Wochenstunden Vertrag - zuzüglich Nachtdienst und Überstunden - begonnen.
Meine Familie hat sich auch sehr gut in der Schweiz eingelebt. Unsere Kinder sprechen mittlerweile akzentfrei Schweizerdeutsch. Abgesehen von den eingeschränkten Kinderbetreuungsangeboten ist die Schweiz ein sehr kinderfreundliches Land. Gerade Familien mit Kindern werden gerne als Mieter von Wohnungen gesehen, beleben sie doch nach Meinung vieler Schweizer erst ein Haus.
Für uns kommt eine Rückkehr nach Deutschland vorerst nicht in Frage, da sich in den Jahren hier ein Freundeskreis sowohl für uns als auch für die Kinder aufgebaut hat. Die beruflichen Aussichten kann man heute bei entsprechender Qualifikation mit gut bis sehr gut einschätzen.
H., L.
St. Gallen, Schweiz, April 2005 |
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