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Who is who & what is what
Was ist bei ausländischen Krankenhäusern anders gegenüber den deutschen?

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3. Schweiz (deutschsprachig)
Schweizer Kliniken und ihre Strukturen
Hierarchische Stufen
Besonderheiten
Wichtige Anlaufstellen

Schweizer Kliniken und ihre Strukturen

In der deutschsprachigen Schweiz gibt es drei Universitätskliniken (Zürich, Basel und Bern). Daneben verfügt jeder Kanton über ein oder zwei Kantonsspitäler z.B.der Kanton Thurgau (TG) und der Kanton Basel Land (BL). Eine Vorabinformation über die gewünschten Abteilungen erhält man auf der Homepage der betreffenden Spitäler.

Insgesamt sind diese Kantonsspitäler und viele kleinere Spitäler zur Ausbildung von Assistenten zugelassen. Die größeren Abteilungen besitzen eine Weiterbildungsermächtigung für maximal vier Jahre (A-Klinik). Die kleineren Abteilungen sind je nach Spektrum in B- (drei Jahre Weiterbildungsermächtigung), C- (zwei Jahre) und D- Kliniken (ein Jahr) eingestuft.

Bevor man sich auf eine Stelle in der Schweiz bewirbt, muss man sich im Klaren darüber sein, welche hierarchischen Stufen es gibt. Insgesamt unterscheiden sich die Strukturen von Haus zu Haus und von Kanton zu Kanton. Es sind nicht immer alle Stufen vorhanden, je nach Situation und auch Größe der Abteilung variieren diese.

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Hierarchische Stufen

Im Allgemeinen unterscheidet man folgende Stufen:

  • Unterassistent/in: entspricht dem Deutschen PJ
  • Assistent/in: entspricht einem Kollegen/einer Kollegin in Ausbildung zum Facharzt wobei an größeren Kliniken zwischen Rotationsassistenten und Fortbildungsassistenten unterschieden wird:
    • Rotationsassistent/in: Kollegen/Kolleginnen, die ein Wahljahr ableisten, bzw. Kollegen/Kolleginnen in Ausbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin
    • Fortbildungsassistent/in: Ausbildung zum FA
    Allerdings muss bemerkt werden, dass auch Fachärzte in seltenen Fällen als Assistenten/innen tätig sind.
  • Oberassistent/in: in der Regel Kollege/Kollegin mit dem Facharzttitel, welche/r die Zeit zu einer regulären OA Stelle überbrückt. Häufig werden auch Kollegen/Kolleginnen mit einem Facharzttitel aus der EG bis zur Anerkennung durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) als Oberassistent/in eingestellt.
  • Stellv. OA: in der Regel Assistenzärzte/innen ohne Facharzt bzw. Fachärzte in OA Funktion, welche die Zeit zu einer regulären OA Stelle überbrücken
  • OA: in der Regel Fachärzte, bei Bedarf und besonderer Qualifikation kann man auch OA ohne Facharzt (z.B. im letzten Ausbildungsjahr) werden.
  • OA mit Honorarberechtigung: Meist Oberärzte/innen mit Facharzttitel und besonderen Erfahrungen und Fähigkeiten, die eigene ambulante Sprechstunden leiten und diese auch gegenüber den Krankenversicherungen abrechnen dürfen.
  • OA mbF: (OA mit besonderer Funktion, häufig an Uni- und Kantonsspitälern): Meist Oberärzte/innen mit Facharzttitel und besonderen Erfahrungen und Fähigkeiten, um eigene Funktionsbereiche zu leiten.
  • Kaderarzt: fachlich und rechtlich selbständiger OA
  • Leitender Arzt: in der Regel Facharzt mit speziellen Qualifikationen zur Leitung von Unterabteilungen (z. B. Endokrinologie, Traumatolgie, MRI, Kinderradiologie, Kinderchirurgie etc.)
  • Chefarzt: wie in Deutschland

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Besonderheiten

  • Spitalarzt: eine neu geschaffene Stufe. Dabei handelt es sich um Allgemeinmediziner/innen, die eigene Stationen in operativ tätigen Kliniken zu Entlastung der Operateure leiten.
  • Belegarzt: wie in Deutschland


Wichtige Anlaufstellen

  • Bundesamt für Gesundheit
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist die Anlaufstelle, wenn es um die Anerkennung eines ausländischen Diploms bzw. um die Anerkennung eines ausländischen Facharzttitels geht.
  • FMH
Die FMH - Foederatio Medicorum Helveticorum/Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte - ist rechtlich ein Verein wie die 24 kantonalen Ärztegesellschaften. Sie ist die Dachorganisation der schweizerischen Ärzteschaft und vertritt als Standesorganisation die schweizerische Ärzteschaft bei Bevölkerung, Behörden und Institutionen.

Über die FMH finden Interessierte eine Liste der zur Weiterbildung befugten Einrichtungen
  • VSAO
Der Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte VSAO vertritt die Interessen der angestellten Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz und steht auch Medizinstudierenden offen. Aufgrund des hohen Organisationsgrades (rund 90 % aller angestellten Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz sind Mitglieder des VSAO) versteht sich der VSAO als legitimer Vertreter dieser Berufsgruppe gegenüber Behörden, Arbeitgebern, ärztlichen und nichtärztlichen Organisationen. Als Basisorganisation der FMH vertritt er die Anliegen seiner Mitglieder innerhalb der gesamten Ärzteschaft.

Auch übernimmt der VSAO die Funktion einer Pensionskasse (entspricht der Ärzteversorgung in Deutschland).

(Links hierzu - siehe Weiterführende Links!)

Dr. L., H.
St. Gallen, Juni 2005

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Facharzt Radiologie, Kanton Zürich
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