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Die Allianz Private Krankenversicherungs-AG informiert:
Dr. Rumm im Interview:
Gruppenversicherung für Ärzte

(Auswahl aus einer Vielfalt an Ärzte-Spezialtarifen)

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Als Gruppenversicherungspartner des Marburger Bundes und nahezu aller Ärztekammern ist die Allianz Private Krankenversicherungs-AG die größte private Krankenversicherung für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.

Die Gruppenversicherung für Ärztinnen und Ärzte – das optimale Angebot
Ein Interview mit Dr. Ulrich Rumm, Vorstandsvorsitzender der Allianz Privaten Krankenversicherung


Herr Dr. Rumm, Ihre Gesellschaft wirbt mit der Aussage „Die Gruppenversicherung für Ärztinnen und Ärzte: Das optimale Angebot.“ Eine selbstbewusste Formulierung.

Dr. Rumm: Und sie trifft zu, denn die Ärztinnen und Ärzte Deutschlands können sich bei der Allianz nach Ärzte-Spezialtarifen krankenversichern. Gerade auf die Spannbreite der hier angebotenen Möglichkeiten sind wir besonders stolz.

Will sagen, …

... dass jede Ärztin, jeder Arzt aus einer Vielfalt an Tarifen genau die Absicherung auswählen kann, die – um das besagte Wort bewusst erneut zu gebrauchen - optimal zu ihrer/seiner derzeitigen beruflichen Situation passt. Und zudem werden unsere Spezialtarife für Ärztinnen und Ärzte überwiegend zu vorteilhaften Gruppenversicherungskonditionen angeboten.

Können Sie uns einige Beispiele für diese besonderen Gruppenversicherungskonditionen nennen?

Gerne. Fangen wir doch gleich mit einem Punkt an, der in der heutigen Zeit im Fokus steht - die Beitragsvergünstigung. In der Krankheitskosten-, Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeld-Versicherung gelten genau hier nämlich besonders günstige Gruppen-Beiträge.

Und lassen Sie mich an dieser Stelle gleich noch etwas ergänzen. Familienangehörige und nichteheliche Lebenspartner können nach Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldtarifen zu eben diesen Ärztekonditionen mitversichert werden.

Die Liste der Vorteile einer Gruppenversicherung lässt sich sicher noch ergänzen.

Ja, auf jeden Fall. Nehmen wir als Folgendes einfach die Auslandsgeltung. Auch in der Gruppenversicherung gilt: Bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt im europäischen Ausland besteht in der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung voller Versicherungsschutz.

Es zieht ja auch derzeit einige deutsche Ärztinnen und Ärzte vorübergehend zur Arbeit in andere europäische Länder zum Beispiel nach Großbritannien, die Schweiz, Dänemark oder nach Skandinavien.

Richtig. Der angesprochene Versicherungsschutz gilt übrigens während der ersten beiden Monate auch für einen außereuropäischen Auslandsaufenthalt. Hält man sich länger im außereuropäischen Ausland auf, ist für die Ausdehnung des Versicherungsschutzes eine vorherige Vereinbarung erforderlich.

Nehmen wir einmal an, eine junge Ärztin, die gerade erfolgreich ihr Studium abgeschlossen und nun ihre erste Stelle als Assistenzärztin angetreten hat, möchte sich im Rahmen der Gruppenversicherung nach den Ärztespezialtarifen bei der Allianz Privaten Krankenversicherung versichern. Was nun, wenn zum Beispiel während des Studiums einmal eine längere Erkrankung vorlag?

Sie sprechen hier mögliche Vorerkrankungen an. Ein wichtiger Punkt. Angezeigte Vorerkrankungen, deren Behandlung abgeschlossen ist, werden bei fristgerechter Teilnahmeerklärung mitversichert. Behandlungsbedürftige Vorerkrankungen werden nach Beendigung der Behandlungsbedürftigkeit auf Antrag in den Versicherungsschutz einbezogen.

Krankentagegeld – eine Absicherung die Sie, Herr Dr. Rumm, immer wieder nennen.

Weil sie so ausgesprochen wichtig ist!

Und wo liegen hier die Vorteile im Rahmen Ihrer Gruppenversicherung für Ärztinnen und Ärzte?

Eindeutig in der Leistungsdauer, denn die Leistungen sind auch in der Gruppenversicherung zeitlich unbegrenzt, solange keine Berufsunfähigkeit vorliegt. Darüber hinaus im versicherbaren Tagessatz bis zu 500 Euro, im Einzelfall sogar bis zu 600 Euro.

Und bei Berufsunfähigkeit …

Wenn Berufsunfähigkeit eintritt, wird bei andauernder Arbeitsunfähigkeit das Krankentagegeld bis zu 6 Monaten weitergezahlt.

Im Laufe der Karriere einer jungen Ärztin/eines jungen Arztes steigt das Einkommen und eines Tages steht dann vielleicht sogar der Wechsel in die Niederlassung an. Sicherlich sieht die Gruppenversicherung auch hier eine Lösung vor.

Auf jeden Fall. Ändert sich der Krankentagegeld-Absicherungsbedarf, kann optimal reagiert werden z.B. bei Erhöhung des Nettoeinkommens, bei Änderung des Krankengeldzuschusses oder wenn bei einem Wechsel von einer angestellten zu einer niedergelassenen Tätigkeit, wie von Ihnen gerade angesprochen, der Beginn der Krankentagegeldzahlung vorverlegt werden muss.

Und wo liegt der Unterschied zu einer Praxisausfallversicherung?

Im Unterschied zu der jährlich kündbaren Praxisausfallversicherung sind die Leistungen der Krankentagegeldversicherung der APKV steuerfrei und während der Arbeitsunfähigkeit zeitlich nicht begrenzt.

Gibt es abschließend nun noch besondere Hinweise, die für die Teilnahme an der Gruppenversicherung für Ärztinnen und Ärzte beachten werden müssen?

Die vollen Vergünstigungen des Gruppenversicherungsvertrages werden bei einer Anmeldung innerhalb von 6 Monaten nach Erfüllung der Voraussetzung für die Teilnahme am Gruppenversicherungsvertrag gewährt.

Diese Voraussetzung ist die ordentliche Mitgliedschaft bei der zuständigen Ärztekammer bzw. die Mitgliedschaft im Marburger Bund. Bei Heirat gilt diese 6-Monatsfrist für die Nachversicherung des Ehepartners entsprechend.

Herr Dr. Rumm, an wen kann sich eine Ärztin bzw. ein Arzt bei Interesse oder bei Fragen nun am besten wenden?

Die Allianz Private Krankenversicherung hat ein spezielles Team von Ärzteberaterinnen und Ärzteberatern mit langjähriger Erfahrung, das eingehende Fragen gerne umgehend beantwortet. Interessierte können ihre Fragen deshalb einfach gleich online stellen.


Das Interview führte Peter Karle, Stethosglobe.de
München/Berlin im März 2005

 

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