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Als Gruppenversicherungspartner des Marburger Bundes und nahezu aller Ärztekammern ist die Allianz Private Krankenversicherungs-AG die größte private Krankenversicherung für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.
Die Gruppenversicherung für Ärztinnen und Ärzte – das optimale Angebot
Ein Interview mit Dr. Ulrich Rumm, Vorstandsvorsitzender der Allianz Privaten Krankenversicherung
Herr Dr. Rumm, Ihre Gesellschaft wirbt mit der
Aussage „Die Gruppenversicherung für Ärztinnen und Ärzte: Das optimale
Angebot.“ Eine selbstbewusste Formulierung.
Dr. Rumm:
Und sie trifft zu, denn die Ärztinnen und Ärzte Deutschlands können
sich bei der Allianz nach Ärzte-Spezialtarifen krankenversichern.
Gerade auf die Spannbreite der hier angebotenen Möglichkeiten sind wir
besonders stolz.
Will sagen, …
...
dass jede Ärztin, jeder Arzt aus einer Vielfalt an Tarifen genau die
Absicherung auswählen kann, die – um das besagte Wort bewusst erneut zu
gebrauchen - optimal zu ihrer/seiner derzeitigen beruflichen Situation
passt. Und zudem werden unsere Spezialtarife für Ärztinnen und Ärzte
überwiegend zu vorteilhaften Gruppenversicherungskonditionen angeboten.
Können Sie uns einige Beispiele für diese besonderen Gruppenversicherungskonditionen nennen?
Gerne.
Fangen wir doch gleich mit einem Punkt an, der in der heutigen Zeit im
Fokus steht - die Beitragsvergünstigung. In der Krankheitskosten-,
Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeld-Versicherung gelten genau hier
nämlich besonders günstige Gruppen-Beiträge.
Und
lassen Sie mich an dieser Stelle gleich noch etwas ergänzen.
Familienangehörige und nichteheliche Lebenspartner können nach
Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldtarifen zu eben diesen
Ärztekonditionen mitversichert werden.
Die Liste der Vorteile einer Gruppenversicherung lässt sich sicher noch ergänzen.
Ja,
auf jeden Fall. Nehmen wir als Folgendes einfach die Auslandsgeltung.
Auch in der Gruppenversicherung gilt: Bei vorübergehendem
Auslandsaufenthalt im europäischen Ausland besteht in der
Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung voller
Versicherungsschutz.
Es zieht ja auch derzeit einige deutsche Ärztinnen
und Ärzte vorübergehend zur Arbeit in andere europäische Länder zum
Beispiel nach Großbritannien, die Schweiz, Dänemark oder nach
Skandinavien.
Richtig.
Der angesprochene Versicherungsschutz gilt übrigens während der ersten
beiden Monate auch für einen außereuropäischen Auslandsaufenthalt. Hält
man sich länger im außereuropäischen Ausland auf, ist für die
Ausdehnung des Versicherungsschutzes eine vorherige Vereinbarung
erforderlich.
Nehmen wir einmal an, eine junge Ärztin, die gerade
erfolgreich ihr Studium abgeschlossen und nun ihre erste Stelle als
Assistenzärztin angetreten hat, möchte sich im Rahmen der
Gruppenversicherung nach den Ärztespezialtarifen bei der Allianz
Privaten Krankenversicherung versichern. Was nun, wenn zum Beispiel
während des Studiums einmal eine längere Erkrankung vorlag?
Sie
sprechen hier mögliche Vorerkrankungen an. Ein wichtiger Punkt.
Angezeigte Vorerkrankungen, deren Behandlung abgeschlossen ist, werden
bei fristgerechter Teilnahmeerklärung mitversichert.
Behandlungsbedürftige Vorerkrankungen werden nach Beendigung der
Behandlungsbedürftigkeit auf Antrag in den Versicherungsschutz
einbezogen.
Krankentagegeld – eine Absicherung die Sie, Herr Dr. Rumm, immer wieder nennen.
Weil sie so ausgesprochen wichtig ist!
Und wo liegen hier die Vorteile im Rahmen Ihrer Gruppenversicherung für Ärztinnen und Ärzte?
Eindeutig
in der Leistungsdauer, denn die Leistungen sind auch in der
Gruppenversicherung zeitlich unbegrenzt, solange keine
Berufsunfähigkeit vorliegt. Darüber hinaus im versicherbaren Tagessatz
bis zu 500 Euro, im Einzelfall sogar bis zu 600 Euro.
Und bei Berufsunfähigkeit …
Wenn Berufsunfähigkeit eintritt, wird bei andauernder Arbeitsunfähigkeit das Krankentagegeld bis zu 6 Monaten weitergezahlt.
Im Laufe der Karriere einer jungen Ärztin/eines
jungen Arztes steigt das Einkommen und eines Tages steht dann
vielleicht sogar der Wechsel in die Niederlassung an. Sicherlich sieht
die Gruppenversicherung auch hier eine Lösung vor.
Auf
jeden Fall. Ändert sich der Krankentagegeld-Absicherungsbedarf, kann
optimal reagiert werden z.B. bei Erhöhung des Nettoeinkommens, bei
Änderung des Krankengeldzuschusses oder wenn bei einem Wechsel von
einer angestellten zu einer niedergelassenen Tätigkeit, wie von Ihnen
gerade angesprochen, der Beginn der Krankentagegeldzahlung vorverlegt
werden muss.
Und wo liegt der Unterschied zu einer Praxisausfallversicherung?
Im
Unterschied zu der jährlich kündbaren Praxisausfallversicherung sind
die Leistungen der Krankentagegeldversicherung der APKV steuerfrei und
während der Arbeitsunfähigkeit zeitlich nicht begrenzt.
Gibt es abschließend nun noch besondere Hinweise,
die für die Teilnahme an der Gruppenversicherung für Ärztinnen und
Ärzte beachten werden müssen?
Die
vollen Vergünstigungen des Gruppenversicherungsvertrages werden bei
einer Anmeldung innerhalb von 6 Monaten nach Erfüllung der
Voraussetzung für die Teilnahme am Gruppenversicherungsvertrag gewährt.
Diese
Voraussetzung ist die ordentliche Mitgliedschaft bei der zuständigen
Ärztekammer bzw. die Mitgliedschaft im Marburger Bund. Bei Heirat gilt
diese 6-Monatsfrist für die Nachversicherung des Ehepartners
entsprechend.
Herr Dr. Rumm, an wen kann sich eine Ärztin bzw. ein Arzt bei Interesse oder bei Fragen nun am besten wenden?
Die
Allianz Private Krankenversicherung hat ein spezielles Team von
Ärzteberaterinnen und Ärzteberatern mit langjähriger Erfahrung, das
eingehende Fragen gerne umgehend beantwortet. Interessierte können ihre
Fragen deshalb einfach gleich online stellen.
Das Interview führte Peter Karle, Stethosglobe.de
München/Berlin im März 2005
Sie haben Interesse an einem Beratungstermin zum Thema Krankenversicherung, Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeld-Versicherung der Allianz Private Krankenversicherungs-AG für Ärztinnen und Ärzte bzw. auch schon im Vorfeld Fragen?
[Hier] finden Sie Ihre persönliche Ärzteberaterin / Ihren persönlichen Ärzteberater der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG.
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